Aus Anlass der heutigen Debatte des Abschlussberichts des zweiten Untersuchungsausschusses des Bundestages zum rechten Terrornetzwerk NSU erklärt Katharina König-Preuss, Obfrau im Thüringer Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“:
„Trotz engagierter Arbeit auch des zweiten Untersuchungsausschusses im Bund ist das Versprechen der Bundeskanzlerin Angela Merkel nach rückhaltloser Aufklärung nicht erfüllt. Dies liegt weniger am Ausschuss als an Behinderungs- und Verhinderungsstrategien der Bundesbehörden teilweise mit Unterstützung der Großen Koalition.“ Daher sei den Abgeordneten der LINKE-Fraktion im Untersuchungsausschuss zuzustimmen, die in ihrem Sondervotum vor allem das Prinzip „Quellenschutz vor Strafverfolgung“ sowie die Wagenburg-Mentalität – vor allem des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter – für die Blockade einer umfassenden Aufklärung verantwortlich machen.
Gleichwohl seien durch den Untersuchungsausschuss wichtige Fakten aufgeklärt worden. „Die Untersuchung der Rolle des V-Mannes Ralf Marschner alias ‚Primus‘ war ein wichtiger Baustein bei der Widerlegung der Behauptung, der Verfassungsschutz habe keine Informationen zum NSU über seine Spitzel gewonnen. Marschner gehörte sehr wahrscheinlich selbst zum engsten Unterstützerkreis“, so die Abgeordnete. Diesem Aufklärungskomplex habe auch die Anhörung des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ gedient.
Allerdings müsse aus Sicht der in den Landesparlamenten aktiven Untersuchungsausschüsse die teils unsinnige parallele Untersuchung von Sachverhalten in den Ländern kritisiert werden. Sowohl der Themenkomplex Eisenach in Thüringen als auch zur Frühlingsstraße in Sachsen seien Gegenstand intensiver Untersuchungen durch die jeweiligen Landesuntersuchungsausschüsse gewesen.
„Mit der unnötigen Bearbeitung schon auf Länderebene untersuchter Themenkomplexe hat der Untersuchungsausschuss des Bundestages leider wertvolle Zeit verschwendet, die besser in die sorgfältigere Aufklärung von Vorgängen bei den Bundesbehörden verwendet worden wäre“, kommentiert König-Preuss. Aufgrund der schon verzögerten Einsetzung habe dem Ausschuss nur wenig Zeit zur Verfügung gestanden, die besser für die Aufklärung der Vorgänge um V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz aber auch des Militärischen Abschirmdienstes verwendet worden wäre. Als Beispiel verweist die Abgeordnete auf den Fall des ehemaligen Blood&Honour-Chefs der deutschen Sektion, der zugleich als „Nias“ für das Bundesamt spitzelte und eng an das Umfeld des NSU-Kerntrios angebunden war. Dessen Agieren kann ähnlich wie das anderer V-Leute der Bundesbehörden nicht durch die Länderausschüsse überprüft werden. So blieben weiterhin große Lücken, die kaum durch die Aufklärung in den Ländern zu füllen seien.
Auch aus diesem Grund unterstützt die Abgeordnete explizit die Forderung im Sondervotum der LINKE-Abgeordneten nach der Einrichtung einer Enquete-Kommission „Rassismus“ sowie eines Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus und Geheimdienste“.
„Die aktuellen Verfahren gegen rechtsterroristische Gruppen, wie in Freital oder gegen die ‚Old School Society‘, beweisen, wie notwendig die eingehende Befassung mit rechtsterroristischen Aktivitäten ist. Auch das ist eine Lehre aus dem NSU-Komplex.“