Besser spät als nie: Offene WLAN-Netze endlich rechtssicher möglich!

Mit der heutigen Änderung des Telemediengesetzes durch den Bundestag können nun endlich Betreiber frei zugänglicher WLAN-Netze aufatmen: „Der längst überfällige Schritt zur Rechtssicherheit bei Haftungsfragen durch die wirkliche Abschaffung der so genannten Störerhaftung holt nun hoffentlich auch Deutschland ins 21. Jahrhundert, was offene WLAN-Netze angeht. Nachdem dieser wichtige Schritt bis zuletzt an der CDU im Bundestag zu scheitern drohte, hat sich nun die Vernunft durchgesetzt und so können künftig Café-Betreiberinnen, Freifunker und alle anderen, die ihr WLAN der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen, nicht mehr mit Haftungsklagen überzogen werden“, freut sich , netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Gerade mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Internets als Teil einer modernen Daseinsvorsorge begrüßt die Netzpolitikerin diesen wichtigen Schritt: „Mit der nun zu erwartenden deutlichen Zunahme öffentlicher Netze können auch Menschen am digitalen Fortschritt besser partizipieren, die bisher davon aufgrund der sozialen Situation ausgeschlossen waren. Ich freue mich auf eine Steigerung der Attraktivität der Thüringer Innenstädte mit möglichst flächendeckenden kostenfreien und offenen WLAN-Angeboten.“

Allerdings habe der beschlossene Gesetzestext einen Wermutstropfen, so König-Preuss: „Unverständlich bleibt für mich, warum die Koalition im Bund daran festhält, dass Anbieter öffentlicher WLAN-Netze dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten mit illegalen Inhalten auf Aufforderung zu sperren. Dieses Mittel ist nachweislich untauglich, um entsprechende Inhalte zu bekämpfen, weshalb DIE LINKE auch weiterhin für das Prinzip ‚Löschen statt Sperren‘ plädiert. Gerade für Privatpersonen kann eine solche Aufforderung zu neuer Rechtsunsicherheit führen, wie solche Sperranordnungen umzusetzen sind. So bleibt trotz der Abschaffung der Störerhaftung auch in Zukunft noch einiges für ein zeitgemäßes Telemediengesetz zu tun.“

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