Gewaltbereite Neonazis über Jahre vom Verfassungsschutz geführt

Michael See alias V-Mann Tarif

Zur Veröffentlichung in der Tageszeitung DIE WELT zur Vorgeschichte des ehemaligen Neo-Nazi-Funktionärs und V-Mannes Michael See erklärt Katharina König, Obfrau der Fraktion DIE des Thüringer Untersuchungsausschusses ‚ und Behördenhandeln‘: „Der Fall See unterstreicht einmal mehr, wie gewaltbereite über Jahre vom geführt und unterstützt worden sind.“

See, der als V-Mann ‚Tarif‘ in den neunziger Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angeworben wurde und mindestens über Kontakte in das Umfeld des verfügte, sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Anwerbung besonders gefährlicher und schwere verübender Neonazikader gängige Praxis bundesdeutscher Verfassungsschutzbehörden sei. Ähnlich wie See habe beispielsweise auch Carsten S. vor seiner Anwerbung durch den brandenburgischen Verfassungsschutz fast einen Menschen zu Tode geprügelt. Auch Carsten S. habe Hilfestellung bei der Erstellung zu und aufstachelnder Szeneblätter erhalten. „Egal, ob Bundesamt, Brandenburger Verfassungsschutz oder Thüringer Landesamt, die Methodik ist immer gleich, sie alle haben über V-Leute massiven Einfluss auf die Radikalisierung und Militarisierung der rechten Szene genommen und tragen somit auch Verantwortung für deren Opfer“, sagt König. Die vom Bundesamt redigierten Hefte des V-Mannes Tarif, in denen dieser zur Bildung von Zellen aufrief, fanden sich in der Garage des NSU-Trios nach dessen Abtauchen in den Untergrund.

Unerträglich ist aus Sicht der Abgeordneten, dass das Opfer von Sees Gewalttat bis heute die rechtskräftig festgesetzte von diesem nicht erhalten habe, während der Verfassungsschutz gleichzeitig für dessen Auskommen sorgte. „Es ist ein Skandal und eine Verhöhnung der Opfer, wenn Nazi-Schläger von Verfassungsschutzbehörden alimentiert werden und ihre Opfer dagegen leer ausgehen“, so die Abgeordnete. In Brandenburg habe das Land die Verantwortung übernommen und das Opfer des V-Mannes Carsten S. entschädigt, gleiches erwarte sie im Fall See nunmehr vom Bund. „Das V-Mann-Unwesen und die damit verbundene Unterstützung von Nazi-Netzwerken gehört umgehend beendet, die Opfer der V-Männer, gleich welcher Verfassungsschutzbehörde, gehören entschädigt“, fasst Katharina König ihre Schlussfolgerungen zusammen.

 

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