„Die Grundsätze der Datensparsamkeit und -vermeidung müssen als wichtige Prinzipien des Datenschutzes wieder ernster genommen werden“, erklärt die Sprecherin für Netzpolitik und Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katharina König, anlässlich des heutigen 9. Europäischen Datenschutztages . „Die Entwicklungen in der Europäischen Union, wie auch in der Bundespolitik, laufen den Zielen der Datenschutzkonvention, die mit dem heutigen Tag ins Bewusstsein gerufen werden sollen, zuwider.“ Der Europäische Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt. Dieses Datum markiert den Beginn der Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten bei der automatisierten Datenverarbeitung Sorge zu tragen, insbesondere beim Persönlichkeitsbereich. Weiterlesen:
„Der Ruf nach Vorratsdatenspeicherung steht diesem Anliegen bereits in seinem Grundsatz entgegen. Die Daten, die dabei erfasst werden sollen, sind dazu geeignet, in die tiefsten Bereiche der persönlichen Lebensführung Einblick zu nehmen „, erläutert König. „Gleiches gilt für die Sammelwut im Bereich der Flugpassagier-Daten, bei denen es um weit mehr geht als nur um Namen und Flugziel. Eine Achtung der Rechte und Grundfreiheiten ist dabei nicht mehr gegeben.“
Die Datenschutzpolitikerin erläutert, dass solche Anhäufungen von Daten auch in sich ein Sicherheitsrisiko darstellen: „Wo immer solche Sammlungen großer Datenmengen anfallen, kann es zu Missbrauch und Diebstahl kommen. Im deutschen Datenschutzrecht sind deshalb richtigerweise die Datensparsamkeit und die Vermeidung von Datenerhebung als ein wichtiges Prinzip festgeschrieben. Und dieses Prinzip sollte endlich wieder Einzug in die politischen Entscheidungen halten.“
Ein ordentlicher Datenschutz sei „ein wichtiger Bestandteil einer guten Sicherheitspolitik“. Deshalb wäre es „fatal, wenn jetzt zunehmend mit der Begründung der inneren Sicherheit der Datenschutz aufgeweicht wird. Nicht umsonst haben wir im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag u.a. Bemühungen gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung festgeschrieben“, erklärt König abschließend.