Auf ein erste Anfrage zur Postüberwachung in Thüringen, vorwiegend im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren hatte die Landesregierung bereits erklärt, dass eine Postüberwachung in Strafverfahren durch den Verfassungsschutz rechtswidrig wäre. Hintergrund waren Presseberichte über eine entsprechende Praxis in Berlin. Katharina König betragt die Landesregierung nun mit einer weiteren Anfrage auch zur Praxis der Postüberwachung beim Thüringer Verfassungsschutz, da aus einer Liste zur Auftragsvergabe der Firma DigiTask auch hervorgeht, dass das Thüringer Landesamt im Sommer 2007 für 7.930,16 Euro einen transportablen Briefbearbeitungskoffer erwarb. Die selbe Firma produzierte auch so genannte „Staatstrojaner“ für Strafverfolgungsbehörden. Die Anfrage kann hier heruntergeladen werden.