Die vorliegende Anfrage ist ein Paradebeispiel für den manchmal vorherrschenden Aufklärungs- und Transparenz(un)willen bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen seitens des Innenministeriums. Am 6. Juli 2013 fand in Gera das Neonazi-Festival „Rock für Deutschland“ statt, zwei Tage zuvor errichten Neonazi-Gegner auf dem Festivalgelände ein Protestcamp. Die Polizei räumte dieses am 5. Juni. Im Umfeld der Räumung, so die Schilderung von Journalisten und anderen Anwesenden, hätten sich mehrere staatliche Dokumtationstrupps in zivil befunden. Diese hätten mehrfach auch erkennbare Medienvertreter mit Videokameras abgefilmt. Auf eine erste Kleine Anfrage von Katharina König hin wurden Dokumentationsmaßnahmen von zivilen polizeilichen Kräften bestritten bzw. erklärte die Landesregierung, dass sie davon nichts wüsste. Lediglich uniformierte Kräfte hätten die Räumung gefilmt, so die Antwort. Nach dem Einholen weiterer Zeugenaussagen und Personenbeschreibungen der angeblich nicht existenten Überwacher ohne Uniform folgte eine erneute Kleine Anfrage. Bei der Beantwortung muss die Landesregierung dann ein Geistesblitz getroffen haben, denn plötzlich räumt sie ein, dass im Einsatzraum „zwei zivile Dokumentationsteams, gestellt durch vier Polizeibeamte der Kriminalpolizeiinspektion Gera“ mit Kameras befanden. Die Landesregierung erklärte, dass diese Beamten keine Aufnahmen angefertigt haben. Statt dessen hätten sie im Umfeld der Gegenkundgebung die Kameras nur „offen und aufnahmebereit in sogenannter Kameraposition“ mitgeführt, um die „Verlaufsdokumentation und Bildübertragung“ für die NPD-Veranstaltung am Folgetag zu trainieren. Sollte jemand am 5.6. den Eindruck gewonnen haben, er oder sie wäre [in einem Zeitraum von 3 Stunden] offen abgefilmt worden, so versichert die Landesregierung, dass „keine Aufzeichnungen“ davon angefertigt wurden. Reine Übungszwecke! Davon abgesehen, dass die Polizei bekanntermaßen seit Jahren aus dem leerstehenden Haus hinter der Bahnhofswiese mit extra installierten Schwenkkameras die NPD-Veranstaltungen aus dem 4. OG überwacht, um den Verlauf auf diese (prädestinierte) Weise zu dokumentieren, ist die nun dargelegte Begründung der Landesregierung zum Einsatz der zivilen Dokumentationstrupps [gegenüber von Medienvertretern im Umfeld der Gegenkundgebung] sehr fragwürdig und wirkt eher wie eine fantasievolle Ausrede um mögliches Fehlverhalten zu kaschieren. Bleibt zu hoffen, dass die eingesetzten Kräfte nun ausreichend „trainiert“ haben und sich auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben konzentrieren können, damit es anlässlich der Aktivitäten rund um das RfD 2014 zu keinen ähnlichen Beschwerden kommt. Die Antwort kann hier heruntergeladen werden.