Die Rechtsanwaltskammer Thüringen zeigte sich 2013 laut einer Meldung des MDR besorgt über das Ausmaß der Überwachung öffentlicher Plätze mittels Videoaufzeichnung. Von solchen Maßnahmen sind nicht nur die öffentlichen Plätze als solche, sondern auch Zugänge zu Arztpraxen, Anwaltskanzleien und andere sensible Bereiche, die einem gewissen Schutz unterliegen sollten. Insbesondere stellt die Anwaltskammer fest, dass die Kamerasysteme keine Straftaten verhinderten und kaum abschreckende Wirkung entfalten würden. Katharina König fragte bei der Landesregierung nach, an welchen öffentlichen Plätzen eine Videoüberwachung in Thüringen stattfindet und was mit den aufgezeichneten Daten geschieht. Die Antwort ist mittlerweile da, benannt wird nur eine einzelne Maßnahme in Ilmenau, die Überwachung des Denkmal zum Gedenken der Opfer an den Nationalsozialismus mit einer 72 Stunden Aufzeichnung. Download hier: Antwort der Landesregierung DS 5/6614.