Die Rechtsanwaltskammer Thüringen zeigt sich laut einer Meldung des MDR bereits jetzt besorgt über das Ausmaß der Überwachung öffentlicher Plätze mittels Videoaufzeichnung. Von solchen Maßnahmen sind nicht nur die öffentlichen Plätze als solche, sondern auch Zugänge zu Arztpraxen, Anwaltskanzleien und andere sensible Bereiche, die einem gewissen Schutz unterliegen sollten, betroffen. Katharina König fragte beim Datenschutzbeauftragten nach bisherigen Überprüfungen. Aus dessen Antwort geht hervor, dass die vom DSB überprüften Kameras keine öffentliche Plätze überwachten, allerdings nehme die Überwachung durch nicht-öffentliche Stellen weiter zu, während den Datenschützern 2012 noch 90 Kameras bekannt gemacht wurden, waren es im 1. Halbjahr 2013 schon 107 Kameras, welche partiell den öffentlichen Verkehrsraum überwachen. Ein Großteil der im nicht-öffentlichen Bereich betriebenen Kameras erweist sich als datenschutzrechtswidrig. Download der Antwort vom Datenschutzbeauftragten: Anfrage an DSB 5/6439.