Die E-Mail ist als Kommunikationsform inzwischen fest etabliert. Eine ganze Reihe von gewerblichen Anbietern, aber auch große öffentliche Einrichtungen wie die Friedlich-Schiller-Universität Jena stellen Plattformen zur Verfügung, mit denen einfach über eine Internetseite oder ein externes Programm E-Mails versandt und empfangen werden können – sogenannte Webmail-Dienste. Katharina König wollte sich bei der Landesregierung erkundigen, in wie vielen Fällen zwischen 2009 und 2012 Thüringer Behörden Anfragen auf die Herausgabe von Daten bei so genannten Webmail-Diensten gestellt wurden und wie viele richterliche Anordnungen dafür vorlagen. Die Landesregierung hat mittlerweile geantwortet, derartige Anfragen hätten durch den Thüringer Verfassungsschutz, von der Polizei und durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden, eine Gesamtzahl könne wegen fehlender Statistiken aber nicht benannt werden. Auch heißt es „Im Übrigen ist eine Benachrichtigung der Betroffenen gesetzlich nicht vorgesehen“, Download der Anfrage hier: DS 5/6594.