Anfrage an DSB: Weitergabe von Daten eines Fahrzeugnutzers an den Fahrzeugvermieter durch die Polizei

thumb_burschentag-demoAm 24. Mai 2013 demonstrierten in Eisenach etwa 250 Menschen gegen den Burschentag der „Deutschen Burschenschaft“, der am gleichen Wochenende in Eisenach stattfand. Im Nachgang kontrollierte die Polizei auch den Lautsprecherwagen auf einer Landstraße und schwärzte die Fahrerinnen des Miet-KFZ bei dem Mietwagenunternehmen an, wie durch die Antwort auf eine belegt wurde. Die Begründung: Polizisten hätten beobachtet, wie auf dem Dach des KFZ eine Euro-Palette + Lautsprecher von einer Person bei der Demo befestigt wurden, man wollte dem Mietunternehmen nur den Tipp geben, das Dach mal zu prüfen, um eventuelle Rechtsansprüche wegen möglicher Schäden geltend machen zu können. Katharina König fragte deswegen beim Thüringer Datenschutzbeauftragten nach, welcher u.a. antwortete dass die formellen Vorraussetzungen für eine Übermittlung an eine nichtöffentliche Stelle zwar vorliegen, aber er bei dieser Maßnahme die notwendige „konkrete Gefahr“ nicht erkenne. Diese wäre jedoch notwendig für die Anwendbarkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage, §12 Abs 1. Thüringer Polizeiaufgabengesetz notwendig gewesen. Download der Anfrage hier: DS 5/6923

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