Am 5. Juli 2011 teilte das Thüringer Innenministerium auf eine Kleine Anfrage von Katharina König, ob die Landesregierung der Auffassung sei, dass es sich bei der Partei „DIE FREIHEIT“ um eine rechtspopulistische und besonders islamfeindliche Partei handelt und sie somit programmatisch zumindest in Teilen gegen die Grundsätze eines demokratischen Verfassungsstaates gerichtete Ziele vertrete, mit: „Die Partei DIE FREIHEIT ist kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen hinweisen. Die Landesregierung sieht es daher nicht als ihre Aufgabe an, diese Partei zu bewerten.“ Mit dem Hinweis darauf, dass die Partei kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz sei, wurden die weiteren Fragen nicht beantwortet (vgl. Drucksache 5/3037). Am 12. April 2013 verkündete der bayrische Innenminister, dass die „DIE FREIHEIT“ nun vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet würde. Die Partei schüre pauschale Ängste vor Muslimen und würde auch die Religionsfreiheit, die Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzten. Katharina König aktualisiert deswegen ihre Anfrage an das Thüringer Innenministeirum und ist gespannt, ob sich die dortige Einschätzung geändert hat. Download der neuen Anfrage vom April 2013 hier.