Das Landratsamt Meiningen beantragt Erzwingungshaft gegen Miloud L. Cherif für eine Fahrt nach Erfurt aus dem Jahr 2010. The VOICE hat hierzu folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die wir hier gern wiedergeben:
Residenzpflicht: Haftantrag gegen Meininger Flüchtlingsaktivisten
In einem Schreiben vom 28.03.2013 informierte das Amtgericht Meiningen den Flüchtlingsaktivisten und Studenten der TU Ilmenau, Miloud L. Cherif, darüber, dass vom Landratsamt Meiningen Erzwingungshaft gegen ihn beantragt worden ist. Mit diesem Schritt wollen die Meininger Behörden ihn dazu nötigen, ein Bußgeld von 62 Euro zu begleichen, das ihm auferlegt wurde, nachdem ihn die Bundespolizei im Erfurter Hauptbahnhof am 20.11.2010 kontrolliert hatte und wegen des nicht genehmigten Aufenthalts außerhalb des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Weiterreise verweigert hatte. Miloud L. Cherif verweigerte die Strafzahlung und erklärte damals öffentlich: „Meine Freiheit steht nicht zum Verkauf – die Residenzpflicht gehört abgeschafft!“
Nachdem bereits am 18.08.2011 einmal Erzwingungshaft beantragt worden war, wurde diese infolge öffentlicher Proteste kurz darauf vom Landratsamt zurückgezogen. In einem Schreiben vom 08.09.2011 hieß es noch: „Der Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit, Herr Bernhardt, hat sich entschlossen, in Ihrem Fall auf die Anwendung des Zwangsmittels „Erzwingungshaft“ zur Durchsetzung der gegen Sie bestehenden rechtskräftigen Forderung zu verzichten.“
Kurz vor seiner Einschreibung an der TU Ilmenau im Herbst 2012 hat das Landratsamt wieder begonnen, regelmäßig das Bußgeld einzufordern und mit Haft zu drohen. Miloud L. Cherif hatte jedoch seit dem ersten Brief sowohl im direkten Schriftverkehr, als auch in öffentlichen Aktionen erklärt, die Zahlung grundsätzlich zu verweigern und in einer Stellungnahme u.a. auf den historischen Ursprung des rassistischen Gesetzes verwiesen, das in deutschen Kolonialgebieten erstmalig Anwendung fand. Vor diesem Hintergrund soll nun Gebrauch von dem Beugemittel der Erzwingungshaft gemacht werden, nach deren Vollzug das Bußgeld immer noch zu begleichen wäre.
Die Wiederaufnahme der Haftandrohung durch das Landratsamt reiht sich ein in eine Zunahme an behördlichen Drohungen gegen das Ehepaar Lahmar-Cherif. Erst kürzlich wurde Milouds Ehefrau bei einem Termin zur Verlängerung der Duldung unter Druck gesetzt, eine Einwilligung zur freiwilligen Ausreise und damit der Trennung von ihrem Mann zuzustimmen.
The VOICE Refugee Forum Jena steht bedingungslos hinter der Position von Miloud L. Cherif: Die Residenzpflicht ist ein koloniales Gesetz und gehört abgeschafft, der Haftantrag des Landratsamts Meiningen gehört sofort zurückgezogen. Zudem ruft The VOICE zur Solidarisierung mit Miloud und Sarah L Cherif auf, die für das Recht von Flüchtlingen auf ein Leben in Frieden und Selbstbestimmung kämpfen.
Für Nachfragen an Miloud L. Cherif: 0176 99 33 4119
The VOICE Refugee Forum Jena
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