Anfang Januar berichtete die Berliner Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Berlin den Verfassungsschutz beauftragt hat, Briefe von Beschuldigten in Ermittlungsverfahren zu öffnen und zu kopieren. Der Zeitung liegt in dem Zusammenhang ein Vermerk der Bundesanwaltschaft vom 18. April 2001 über ein Telefonat mit einem Berliner Oberstaatsanwalt vor, worin der Beamte mitteilt „dass nach der in Berlin üblichen Praxis die Öffnung der eingehenden Post durch Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz erfolgt, die Sendung abgelichtet und der Briefumschlag umgehend wieder verschlossen wird. Die wieder verschlossene Sendung wird daraufhin dem zuständigen Staatsanwalt nebst Ablichtung vorgelegt, welcher nach Sichtung über die Beschlagnahme entscheidet (…). Das Verfassungsschutzamt sei deswegen eingeschaltet worden, da nur dort Post unauffällig geöffnet und wieder verschlossen werden könne. „Im Übrigen sei eine persönliche Überwachung der Öffnung durch einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft organisatorisch und zeitlich nicht möglich“, heißt es weiter. Die Zeitung berichtet ebenso, dass ein solches Vorgehen gegen den §100 der Strafprozessordnung verstoße. Katharina König möchte mit einer Kleine Anfrage erfahren, wer in Thüringen für die Postüberwachung, deren Öffnung und das Auslesen bei Ermittlungsverfahren zuständig ist, wie viele Kontrollen in den letzten 5 Jahren stattfanden, welche Rolle der Inlandsgeheimdienst dabei spielt und mit welchen technischen, chemischen, optischen oder thermischen Hilfsmitteln und welchem Aufwand in Thüringen Briefe geöffnet werden. Download der Anfrage: hier.