Bereits seit einiger Zeit wird die so genannte Facebook-Fahndung diskutiert. Ein neuer Vorstoß aus Hessen durch den derzeitigen Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Jörg-Uwe Hahn (FDP), fordert deren Einführung. Katharina König, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: „Fahndungsdaten sind sensible Daten, die nicht in die Hände einer unkontrollierbaren Privatfirma gehören.“ Es sei nicht zu verantworten, dass die Daten zur Fahndung einen Menschen auch dann noch im Internet brandmarken, wenn sich etwa seine Unschuld herausgestellt hat oder die Strafe bereits abgegolten wurde, meint König.
Die Netzpolitikerin weiter: „So etwas käme nicht nur der Einführung eines Online-Prangers gleich, sondern dieser würde sich auch noch jeglicher demokratischen, öffentlichen Kontrolle entziehen. Wir können solch sensiblen Daten nicht einer Firma anvertrauen, die europäische Datenschutzbestimmungen und insbesondere Bestimmungen zum Löschen von Daten immer wieder hintergeht und missachtet. Dies wäre grob fahrlässig.“
Bedenklich findet König auch, dass durch diese Maßnahme Menschen zum Nutzen des sozialen Netzwerkes animiert werden, die diesem sonst aus guten Gründen fernblieben. Im Hinblick auf die intransparente Aufzeichnungspraxis des sozialen Netzwerkes erläutert die Abgeordnete abschließend: „Facebook zeichnet jeden Besucher der Seite auf und sendet die entsprechende IP-Adresse in die USA. Diese Praxis könnte von den Ermittlungsbehörden genutzt werden, die als nicht verfassungsgemäß eingestufte ,Homepage-Überwachung‘ auf Umwegen weiter durchzuführen.“
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Ergänzend sei hier hinzugefügt, dass auch der Bundesdatenschutzbeauftragte eher skeptisch. Vor allem die unklare Datenlöschung wird auch von ihm als problematisch gesehen. Mehr Stimmen im Bericht von heise.de.