Laut eines Beschlusses des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes darf die Stadt Dortmund die Namen lokaler Neonazis in ihrer Informationsbroschüre zum Thema Rechtsextremismus veröffentlichen. Ein Betroffener hatte sich bei dem Gericht beschwert, dass sein Name in der Dortmunder Informationsbroschüre „Rechtsextreme Strukturen in Dortmund. Formationen und Entwicklungen – ein Update 2012“ veröffentlicht worden war. Wer sich selbst in führender Funktion politisch betätigt und mit seiner Überzeugung mehrfach selbst in die Öffentlichkeit getreten ist, der muss im politischen Diskurs hinnehmen, mit seinen politischen Überzeugungen öffentlich identifiziert zu werden. Dazu darf auch eine Kommune beitragen. Das Urteil ist hier einsehbar.