Neonazi-Versicherungsbetrug nicht der erste Fall – auch „FN Saalfeld“-Verantwortlicher involviert / Kleine Anfrage

Katharina König, MdLNach den Durchsuchungsmaßnahmen gegen Thüringer Neonazis und ehemalige V-Männer wegen groß angelegtem Versicherungsbetrug hatte der Thüringer Justizminister von einer neuen Qualität der Geldbeschaffung in der Neonaziszene gesprochen. Jedoch ist der Fall Brandt nicht der erste, wo Thüringer Neonazis versuchen, durch Versicherungsbetrug Gelder zu organisieren, sagt Katharina König. Der Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion liegen Informationen vor, wonach die Thüringer Polizei bereits im Jahr 2006 Kenntnisse darüber hatte, dass durch einen fingierten Einbruch in einem rechten Szeneladen in Gotha Gelder in Höhe von 15.000 Euro durch Versicherungsbetrug beschafft werden sollten. Aus dem Gothaer Ladengeschäft Sniper Store des Saalfelder Neonazis und NPD-Kandidaten zur Landtagswahl 2009, Steffen Richter, wurden am 24.07.2006, einen Tag vor der fristgemäßen Kündigung, über Nacht sämtliche Verkaufsartikel, wie Kleidungsmarken der Neonazi-Szene sowie 250 Rechtsrock-CDs auf unbekannte Weise gestohlen. Richter habe sich bei der polizeilichen Vernehmung widersprochen und anschließend soll die Ware unter Wert in der Szene weiterverkauft worden sein.

Katharina König: „Es ist keine Überraschung, dass Neonazis auch vor organisierter Kriminalität und bandenmäßigem Betrug nicht zurückschrecken. Skandalös ist, dass das Landesamt für Verfassungsschutz von den Machenschaften seiner ehemaligen V-Leute nichts mitbekommen haben will, obwohl Brandt sich nach wie vor zur extrem rechten Szene bekennt. Trotzdem konnte er sich offenbar an illegalen Geschäften in Millionenhöhe beteiligen, ohne dass Ermittler Verdacht schöpften. Eine solche Behörde ist überflüssig!“

Katharina König hat zur Aufklärung des Versicherungsbetrugs im Jahr 2006 und zu anderen kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit rechten Szeneläden eine parlamentarische Anfrage bei der Thüringer Landesregierung eingereicht, die hier nachgelesen werden kann.

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