Da die Landesregierung die Anfrage zu einem Neonazi-Konzert am 10. September 2011 in Unterwellenborn u.a. damit beantwortete, dass es sich um eine angemeldete, öffentliche Veranstaltung gemäß gemäß § 42 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz handelt, stellte Katharina König hierzu einige Nachfragen. Die Antwort auf die zweite Kleine Anfrage ist mittlerweile eingegangen und kann hier nachgelesen werden.