In der Antwort auf eine Kleine Anfrage in Drucksache 5/3871 berichtet die Landesregierung u. a., dass es sich bei dem rechtsextremen Konzert am 10. September 2011 in Unterwellenborn um eine angemeldete, öffentliche Veranstaltung gemäß § 42 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz handelte.
Katharina König hat dazu noch einige Nachfragen an die Landesregierung.