Zur Ortsermittlung einzelner Personen setzt die Polizei Ortungsimpulse, sogenannte Stille SMS ein. Dazu werden für den Empfänger nicht wahrnehmbare Signale an ein Mobilfunkgerät gesendet, ohne dass dies sichtbare Aktivitäten auslöst. Durch den Ortungsimpuls wird aber eine aktuelle Meldung über die Funkzelle, in der sich das Mobilfunkgerät befindet, versandt. Über diese Praxis im Rahmen der der Ermittlungsarbeit Thüringer Behörden befragt Katharina König die Landesregierung – der Fragenkatalog ist hier einzusehen.