Gemäß § 34b Abs. 8 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ist die Landesregierung verpflichtet, dem Thüringer Landtag jährlich über die durchgeführten Maßnahmen der präventivpolizeilichen Telekommunikationsüberwachung Bericht zu erstatten.
Dieser Bericht ist den Mitgliedern des Thüringer Landtages zugeleitet wurden und hier als pdf zum download zu finden.