Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei

Gemäß § 34b Abs. 8 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ist die Landesregierung verpflichtet, dem Thüringer Landtag jährlich über die durchgeführten Maßnahmen der präventivpolizeilichen Telekommunikationsüberwachung Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist den Mitgliedern des Thüringer Landtages zugeleitet wurden und hier als pdf zum download zu finden.

Zweckverband laesst Menschen in Marktgoelitz im Stich

Die Thüringer Landesregierung weist in Bezug auf die nach wie vor fehlenden Ersatzangebote zum Busanschluss der Gemeinde Marktgölitz, die vor der Stilllegung des dortigen Bahnhaltes versprochen wurden, jede Verantwortung von sich. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN-Landtagsabgeordneten Katharina König hervor (Download PDF).

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben