Rede: Aenderung Thueringer Abgeordnetengesetz

Katharina König, MdLRede zum Tagesordnungspunkt 3b der 30. Plenarsitzung am 09.09.2010

„Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes“  Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/1398

Abgeordnete König, DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich möchte zwei Punkte darstellen, insbesondere für diejenigen, die heute hier zuhören und auch auf der Tribüne sitzen, über welche Summen wir eigentlich .

Ich glaube, dass das vielen so garnicht bekannt ist. Die Grunddiät eines Abgeordneten, eines einfachen Abgeordneten in Thüringen beträgt ca. 4.600 € brutto.

(Zwischenruf Abgeordneter Bergemann, CDU: Und 60 Cent)

Sie können dann gern ergänzen, aber ich würde gern meine Zahlen und auch meine Rede erst mal halten. Hinzu kommen 50 Prozent für Krankenversicherung und Pflegeversicherung – ein Zirkabetrag, sofern man denn gesetzlich versichert ist, in Höhe von weiteren 350 € monatlich. Das ist das, was dem Abgeordneten persönlich zur Verfügung steht, abzüglich der Steuern, die jeder Abgeordnete – ähnlich auch wie Arbeitnehmer – im Lande Thüringen zahlen muss.

Dabei bleibt es aber nicht und das unterstelle ich, dass natürlich auch Abgeordnete ein Stück weit von weiteren Möglichkeiten des Lebens eines Abgeordneten profitieren.

Da wäre zum einen die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Büros für die politische Arbeit im jeweiligen Wahlkreis. Diese beträgt ca. 1.100 € plus – abhängig von der Entfernung zum Landtag – eine Reisekostenpauschale, die sich 200 € bis knapp 1.000 € bewegt.

Die Reisekostenpauschale ist allerdings nicht das Einzige, sondern hinzu kommt ein für Thüringen bis an die Landesgrenze bis Leipzig geltendes 1.-Klasse-Ticket, welches einen ermächtigt, überall die Bahn zu nutzen, wie man Lust und Laune hat. Zusätzlich, wie gesagt, gibt es auch noch die Reisekostenpauschale. Ich zähle nur auf, was denn ein ABgeordneter, eine Abgeordnete bekommt. Den Umgang damit muss jeder Abgeordnete vor sich selber verantworten.

(Zwischenruf Abgeordneter Fiedler, CDU: Nehmen Sie Hartz IV.)

Herr Fiedler, ich finde die Antwort „nehmen Sie Hartz IV“ ist nicht wirklich eine adäquate Reaktion auf das,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was wir hier als Abgeordnete bekommen, wenn ich das vorstelle. Hinzu kommt der Mehrbedarf der Abgeordneten. Unterstellt wird, dass sie ja eine gewisse Zeit im Monat am Sitz des Landtages, also in Erfurt, verbringen. Mir persönlich ist unbekannt, welcher Mehrbedarf das ist, denn sofern Übernachtungskosten anfallen sollten, gibt es in Erfurt das Haus der Abgeordneten, welches Abgeordneten frei zur Verfügung gestellt wird. Sollten sie nicht im Abgeordnetenhaus übernachten, gibt es immer noch die Möglichkeit, bis zu einer Summe von 95 € pro Nacht in einem Hotel ihrer Wahl zu übernachten.

(Unruhe SPD)

Herr Barth sagt, das mag falsch sein, dann ziehe ich das zurück.

Trotzdem, das Haus der Abgeordneten steht kostenfrei zur Verfügung. So läppern sich doch einige zusätzliche Gelder zusammen, die nicht dagegen sprechen sollen, dass gute Arbeit auch gut bezahlt werden soll. Nur meiner Meinung nach ist gute Arbeit – und die unterstelle ich jetzt erst einmal grundsätzlich allen Abgeordneten – mit 4.600 € Brutto mehr als gut bezahlt. Aber vielleicht fehlt einigen hier im Hause der Realitätsbezug, nämlich zu denjenigen Menschen, die in Thüringen ein Durchschnittseinkommen von ca. 2.000 € Netto haben. Und selbst das ist hoch in Thüringen.

Als Zweites, eine Reaktion auf Herrn Bergner: Sie sprechen von asozial. Manchmal schaue ich dann doch kurz …

(Zwischenruf Abgeordneter Bergner, FDP: Davon sprach ihr Vorsitzender.)

Ich möchte ihnen kurz erklären, weil ich unterstelle, dass es mein Vorsitzender weiß, woher dieser Begriff kommt.

(Beifall SPD)

Er bezeichnet nämlich die diskriminierende Kennzeichnung von Menschen und Menschengruppen und wurde als solches in der NS-Zeit ursprünglich verwendet. Danke schön

(Beifall DIE LINKE)

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