Kleine Anfrage: Auswirkungen der Umsetzung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) auf Geflüchtete in Thüringen

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der Umsetzung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) auf Geflüchtete in Thüringen.

 

Ab dem 12. Juni 2026 sind weitreichende Änderungen – zumeist Verschärfungen zuungunsten der Geflüchteten – des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auch in Thüringen rechtsverbindlich
anzuwenden. Die Umsetzung der neuen Regelungen der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht ist
durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat erfolgt. Aufällig ist dabei, dass bei der Umsetzung in
innerstaatliches Recht bei der restriktiven Ausgestaltung der Regelungen an einigen Stellen noch über die
EU-Anforderungen zum GEAS hinausgegangen wird, so bei grundrechtsrelevanten freiheitsentziehenden
Maßnahmen und Einschränkungen des Zugangs zu rechtstaatlichen Verfahren. Auch deshalb kritisieren
zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wie Flüchtlingsräte und Sozialverbände die aktuellen „GEAS-Reformen“ deutlich.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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