Kleine Anfrage: Waffenbesitz bei der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften Partei „Alternative für Deutschland“

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Waffenbesitz bei der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften Partei „Alternative für Deutschland“.

 

Gemäß dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17. Februar 2020 wurden dem Amt für Verfassungsschutz (AfV) Mitwirkungsaufgaben für die Waffenerlaubniserteilung beziehungsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen zugeteilt. Das AfV hat den Thüringer Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) am 15. März 2021 gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
(ThürVerfSchG) zu einer erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung erhoben.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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