„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs beendet die Leistungskürzungen und Leistungseinstellungen gegen Geflüchtete. Das Urteil stellt klar, dass jedem Menschen in jeder Situation ein menschenwürdiger gesicherter Lebensstandard zusteht. Die deutsche Abschreckungs- und Vertreibungspolitik durch Leistungsentzug hat vom EuGH ein Stoppschild bekommen. Das gilt auch für die verschärften GEAS-Regelungen, die in Kraft treten sollen. Und das bedeutet auch: Alle Geflüchteten, die derzeit auch in Thüringen von Leistungskürzungen betroffen sind, müssen wieder ungekürzte Leistungen bekommen, auch rückwirkend“, betont Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Die Abgeordnete fordert das Migrationsministerium auf, für eine entsprechend schnelle Umsetzung der Entscheidung auch in Thüringen zu sorgen: „Das heutige EuGH-Urteil bezieht sich zwar auf einen konkreten Fall aus Schweinfurt, aber die Entscheidung ist menschenrechtlich so grundlegend, dass sich die Migrationsbehörden nicht mit dem Verweis auf den Einzelfall herausreden können. Das EuGH-Urteil argumentiert auch ähnlich, aber noch klarer als das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz. Es geht um den Schutz des angemessenen Lebensstandards im Sinne menschenwürdiger Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Wir als Fraktion Die Linke werden sehr genau die korrekte Umsetzung des Urteils zugunsten der Geflüchteten in Thüringen im Auge behalten.“
