Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Waffen-, Sprengstoff- und Waffenscheinerlaubnisse bei Personen aus dem vom Amt für Verfassungsschutz entsprechend eingestuften AfD-Landesverband Thüringen. In diesem Fall sogar als Dringlichkeitsanfrage.
In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/214 wurde mit Stand vom 9. Januar 2025 mitgeteilt, dass 34 Personen, die dem Thüringer Landesverband der AfD zugerechnet werden, im Besitz einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind. Diese Personen verfügten
nach damaliger Auskunft über insgesamt 67 Kurz- und 87 Langwaffen. Zudem wurden neun Personen mit
sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) sowie 18 Personen
mit Kleinem Waffenschein benannt (Drucksache 8/440). Vor dem Hintergrund laufender Widerrufsverfahren und der besonderen Gefahrenrelevanz von Schusswaffen, Sprengstofferlaubnissen und Waffenscheinen ergeben sich Fragen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF
