Nach Urteil: König-Preuss fordert Verbot von „Knockout 51″

Anlässlich des heutigen Urteils des Oberlandesgerichtes Jena im Prozess gegen die militante Thüringer Neonazi-Gruppierung „Knockout 51″ erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Immerhin wurden die drei Angeklagten für ihre Mitgliedschaft und Unterstützung in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Das ist jedoch das einzig positiv zu benennende. Die Urteile sind weit hinter die Forderungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zurückgefallen. Damit findet eine weitere Verharmlosung der von ‚Knockout 51′ ausgegangenen massiven Neonazi-Gewalt statt. Die GBA hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Die militante Neonazi-Gruppierung hatte nicht nur massive Gewalt ausgeübt, sondern auch konkrete Pläne, Antifaschist*innen zu töten. Das Urteil wird die Akteur*innen und ihr Umfeld voraussichtlich nicht daran hindern, weiterhin aktiv zu bleiben. Ein Verbot von ‚Knockout 51‘ ist längst überfällig“. 

König-Preuss führt zu den Verurteilten aus: „Der heute zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilte ‚Knockout 51‘-Mitgründer Kevin N. war ein zentraler Akteur der Gruppe. Er hat sich offen auf rechtsterroristische Vorbilder wie Kyle Rittenhouse bezogen und war zuvor bereits wegen gefährlicher Körperverletzung gegen politisch Gegner*innen verurteilt worden. ‚Knockout 51‘-Mitglied Marvin W. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, er war bereits 2019 dabei und hatte unter anderem ein Verschlussteil für eine Maschinenpistole hergestellt“.

Außerdem stand mit Patrick Wieschke von „Die Heimat“ (ehemals NPD) ein jahrzehntelang aktiver Neonazi mit Verbindungen bis in den NSU-Komplex und mehrfach verurteilter Straftäter vor Gericht, der bereits 2001 wegen eines Sprengstoffanschlags verurteilt wurde und „Knockout 51″ die NPD-Geschäftsstelle ‚Flieder Volkshaus‘ für Trainings und zum Lagern von Waffen zur Verfügung stellte. Wieschke wurde zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.

„Wie antifaschistische Recherchen zeigen, sind die Gruppe und ihr Umfeld mit dem heutigen Urteil noch lange nicht lahmgelegt. So gibt es noch einige Mitglieder und Unterstützer, die bisher kaum Konsequenzen zu spüren bekommen haben. Dass es mittlerweile Ermittlungen zu weiteren mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern geben soll, ist zwar gut, aber auch sehr spät, nachdem sie jahrelang unbehelligt agieren konnten. Wie der bisherige Umgang mit ‚Knockout 51‘ zeigt, sollte man sich aber nicht auf die Verfahren verlassen und die Gruppe und mögliche Nachfolgestrukturen mit einem Verbot endgültig stoppen“, so die Abgeordnete.

„Wir fordern das Thüringer Innenministerium und Georg Maier dazu auf, ‚Knockout 51‘ nach § 3 des Vereinsgesetzes endlich zu verbieten. Da es sich bei ‚Knockout 51‘ um eine rein Thüringer Struktur handelt, ist das Thüringer Innenministerium hier zuständig. Zuletzt wurde z.B. die extrem rechte Kampfsport-Struktur ‚Baltik Korps‘ aus Rostock durch das Land Mecklenburg-Vorpommern verboten. Zwischen 2000 und 2021 haben 11 verschiedene Bundesländer allein im Bereich ‚rechts‘ insgesamt 25 Vereinigungen verboten. In Thüringen gab es hingegen kein einziges solches Verbot seit dem Jahr 2000. Die Verbote der anderen Länder zeigen, dass es möglich ist. Die vorgeschobenen Ausflüchte des Thüringer Innenministeriums, wie Georg Maier sie erst kürzlich in der Landtagssitzung geäußert hatte, sind dagegen wenig überzeugend“, erklärt Katharina König-Preuss abschließend.

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