In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ wurden mehrere von der AfD benannte Sachverständige vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im
Untersuchungsausschuss 7/3:
„Bereits in der vergangenen Sitzung hatten wir sehr deutlich kritisiert, dass mit den von der AfD benannten Lehnert und Jung zwei Personen zu Sachverständigen erklärt werden sollen, die selber
Untersuchungsgegenstand im UA 7/3 sein können und uns gegen deren Ladung
ausgesprochen.“ Lehnert als Leiter des sogenannten „Instituts für Staatspolitik“ vertritt eine Organisation, die seit zwei Jahrzehnten als rechte Denkfabrik und Stichwortgeber der „Neuen Rechten“ bekannt ist und rassistische und völkisch-nationalistische Hetze unter dem Deckmantel eines Bildungsinstitutes verbreitet. Seit 2021 hat dies auch der Verfassungsschutz erkannt und das „Institut für Staatspolitik“ als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Ebenso lehnte der Ausschuss mehrheitlich den ehemaligen bayrischen Landesvorsitzenden der rechtspopulistischen „Freiheit“ als Sachverständigen ab, der insbesondere mit Desinformationsportalen in den vergangenen Jahren zu islamfeindlicher rassistischer Hetze und Verbreitung von Fake News beigetragen hat.
Die Abgeordnete weiter: „Es ist gut, dass aufgrund unserer Intervention und inhaltlichen Zuarbeit der Untersuchungsausschuss sich mehrheitlich unserer Position anschloss, dass diese beiden von der AfD benannten Sachverständige als solche ungeeignet sind.“
Auch der allseits bekannte ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wurde heute als Sachverständiger abgelehnt. „Das Maaßens Ladung pure Provokation war und er selber ideologisch im braunen Fahrwasser der AfD einzuordnen ist, sollte mittlerweile allseits bekannt sein.“
Die AfD hat nun das Recht, innerhalb einer Woche eine Kommission nach § 13 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz anzurufen, die sich gutachterlich äußert, ob entsprechende Ablehnungsgründe vorliegen. Sofern dies nicht der Fall ist, hat der Untersuchungsausschuss erneut zu entscheiden.