Aus Protest gegen die „nicht hinnehmbare Beschränkung der Aufklärungsarbeit“ hat Katharina König-Preuss, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, die Reise zur Akteneinsicht beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe nicht angetreten. Hintergrund ist die Weigerung des Generalbundesanwaltes (GBA), ihr umfassend Einsicht in die Ermittlungsakten zum Mord der aus Thüringen stammenden Polizistin Michèle Kiesewetter zu gewähren.
„Erneut bricht eine Bundesbehörde das Aufklärungsversprechen der Bundeskanzlerin und stellt Behördeninteressen über das Recht der Opfer, ihrer Angehörigen und der Öffentlichkeit, Antworten auf die vielen Fragen zum NSU-Terror zu erhalten“, ist die Abgeordnete über die Weigerung des GBA empört. Ihre Akteneinsicht sollte auf nicht als vertraulich eingestufte Unterlagen beschränkt sein.
Der Thüringer Untersuchungsausschuss hatte ursprünglich vom Münchner Oberlandesgericht die Zusage erhalten, dass eine Delegation von Abgeordneten die Unterlagen zum Mordfall Kiesewetter beim GBA sichten dürfe, um dort Akten herauszusuchen, die für die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses relevant sind.
Dazu hatte der Ausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen, neben der Vorsitzenden Frau Dorothea Marx (SPD-Fraktion) auch Madeleine Henfling (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Katharina König-Preuss (Fraktion DIE LINKE) zu entsenden.
Zwei Tage vor Antritt der Reise teilte der GBA nunmehr mit, für die Einsicht in vertrauliche Akten sei die Vorlage einer Sicherheitsüberprüfung erforderlich, die Legitimierung als Abgeordnete des Thüringer Landtages reiche dafür nicht aus.
Die Behörde hatte die Einsichtnahme selbst vorgeschlagen, da sie selbst nicht die Kapazitäten für eine Sichtung habe. Es sei absolut unklar, warum eine Behörde, die kaum zur Erhellung des Netzwerkes um den NSU beigetragen hat, nun auch noch denen, die sich ernsthaft um die Aufklärung bemühen, weiter Steine in den Weg legt, so König-Preuss.
„Gerade auch im Fall Kiesewetter sind viele Fragen zu den Verbindungen nach Thüringen offen geblieben. Ohne das Recht, sich die Ermittlungen der Behörden hierzu ohne Einschränkungen anzusehen, wird wohl auch der Thüringer Untersuchungsausschuss Antworten schuldig bleiben“, resümiert die Abgeordnete.