Mit den Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss 5/1 des Thüringer Landtags wurde bekannt, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) in der Vergangenheit sogenannte “Beschaffer” zur Thüringer Polizei, zu Staatsanwaltschaften oder Gerichten entsandte, um dort Informationen bzw. Akteninhalte aus Strafverfahren einzuholen. Aus dem Bereich der Staatsanwaltschaften wurde das u. a. als einseitiges “abschöpfen” bezeichnet. Katharina König befragt die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage zu dieser Praxis. Diese antwortete nun, dass das TLfV „bei Behörden, Gerichten, Gebietskörperschaften etc. im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die für seine Aufgabenerfüllung relevanten Informationen in Form von persönlicher Kontaktaufnahme oder aufgrund einer schriftlichen (auch elektronischen) Anfrage durch den jeweils zuständigen Mitarbeiter der Beschaffungsabteilung des TLfV“ erhebt. Statistische Angaben dazu könne man nicht machen, die Sachverhalte betreffen jedoch sowohl laufende als auch abgeschlossene Verfahren. Infos aus Straf- und Ermittlungsverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichten würden in der Regel in Papierform überreicht, „bei Eilbedürftigkeit aber auch elektronisch oder telefonisch“. Betroffene werden nicht informiert, da keine gesetzliche Verpflichtung bestehe. Darüber hinaus könne der Thüringer Verfassungsschutz auch elektronisch Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) anzapfen bzw. entsprechende Auskünfte daraus einholen. Auch können im Falle der Akteneinsicht die Akten zur Einsichtnahme übersandt werden. Am 27. November 2013 habe die Generalstaatsanwaltschaft eine Rundverfügung erlassen wonach die Staatsanwaltschaften Akten an den Thüringer VS nur noch per schriftliche Anfrage übersenden. Download der Anfrage hier: DS 5/7702.