Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Ermittlungsverfahren wegen der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ – nachgefragt.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 8/1380 in der Drucksache 8/2399 führte die Landesregierung zu Frage 2 aus, dass es bezüglich der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ in einem Fall zu einer Anklage und in
einem Fall zu einem Strafbefehl durch die Thüringer Justiz gekommen ist.
Schon im Jahr 2019 hatte das Verwaltungsgericht Meiningen geurteilt, dass die Bezeichnung von Höcke
als Faschisten ein Werturteil ist, das „nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“ (Aktenzeichen: 2 E 1194/19). Bezüglich der konkreten Parole „Björn Höcke ist
ein Nazi“ wurde im Juni 2023 ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingestellt. In
der Begründung dazu heißt es, Höcke habe sich „in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert
und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten. Ferner hat er sich wiederholt zu den historisch verbürgten Verbrechen des Hitler-Regimes in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 geäußert, die […] als Relativierung dieser Verbrechen verstanden wurden […] Unter diesen Umständen stellt alleine die Bezeichnung des Betroffenen als
Nazi keine Beleidigung, sondern ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil dar, das im Rahmen des politischen Diskurses von der in Artikel 5 Grundgesetz verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt ist“ (Aktenzeichen:
6402 Js 226874/23). Inzwischen ist Björn Höcke auch mehrfach rechtskräftig wegen der vorsätzlichen öffentlichen Verwendung einer SA-Parole verurteilt worden (Urteile des Landgerichts Halle mit den Aktenzeichen 5 KLs 6/23 und 5 KLs 8/24 sowie Beschlüsse des Bundesgerichtshofs mit den Aktenzeichen 3 StR
484/24 und 3 StR 519/24).
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF
