Die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, im Ergebnis der Sonderauswertung des D21-Digital-Index 2024/25 die Thüringer Digitalstrategie zeitnah weiterzuentwickeln, sodass soziale Gerechtigkeit und digitale Teilhabe noch stärker in das Zentrum gerückt werden. Katharina König-Preuss, Sprecherin für Digitalisierung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt dazu: „Seit Monaten kennt die Landesregierung die Studienergebnisse. Thüringen liegt digital zwar im Bundesschnitt, aber besonders Frauen, junge Menschen und Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss bleiben bei digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten oft zurück. Während ältere Menschen in Thüringen digitaler agieren als im Bund, haben insbesondere junge Frauen eine geringere digitale Resilienz und weniger Vertrauen in die digitalen Chancen. Hier muss die Landesregierung agieren und zügig Reformen auf den Weg bringen.“
Die Fraktion Die Linke sieht darin ein ernstes gesellschaftspolitisches Problem. Die Abgeordnete weiter: „Der Zugang zum Internet und zu digitalen Tools muss in Thüringen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden. Digitale Kompetenzen dürfen nicht vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Auch im Bildungsbereich braucht es ein Umdenken, um systematisch Medien- und Digitalkompetenz auch zu erwerben, genauso wie es zugleich Investitionen in digitale Erwachsenenbildungsangebote benötigt, aber auch gezielt eine Stärkung von Frauen in digitalen Berufsfeldern sowie bürgernahe und sichere Angebote im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, die auch Risiken und Gefahren bergen.“
König-Preuss abschließend: „Datenschutz, Transparenz und demokratische Kontrolle müssen dabei im Zentrum aller Digitalisierungsmaßnahmen stehen. Digitale Resilienz entsteht nicht durch technologischen Ausbau allein, sondern durch soziale Sicherheit, Bildungsgerechtigkeit und Vertrauen in öffentliche Infrastruktur. Wer Thüringen digital machen will, muss Digitalisierung auch sozial gestalten. Und das heißt auch, Menschen, die nicht digital agieren können oder wollen, nicht auszugrenzen und zu diskriminieren, sondern wie es auch der Thüringer Bürgerbeauftragte fordert ‚eine digitale Gesamtarchitektur der Verwaltungen‘ zu schaffen, die gleichermaßen analoge Anträge an die Verwaltungen als Möglichkeit aufrechterhält, aber auch alle Dienstleistungen der Thüringer Verwaltung digital zugänglich macht.“
