Kleine Anfrage: Straftaten bei Versammlungen und Sondernutzungen der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften Partei „Alternative für Deutschland“

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Straftaten bei Versammlungen und Sondernutzungen der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften Partei „Alternative für Deutschland“.

 

Das Amt für Verfassungsschutz Thüringen hat den Thüringer Landesverband der Partei „Alternative für
Deutschland“ (AfD) am 15. März 2021 gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz
zu einer erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
erhoben. In der Vergangenheit fanden bei Demonstrationen, Infoständen, Veranstaltungen oder Kundgebungen der AfD auch Straftaten durch Teilnehmende statt.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

 

 

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