Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch die Kleine Anfrage zu Waffenbesitz bei der nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften Partei „Alternative für Deutschland“.
Gemäß dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17. Februar 2020 wurden dem Amt für Verfassungsschutz (AfV) Mitwirkungsaufgaben für die Waffenerlaubniserteilung beziehungsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen zugeteilt. Das AfV hat den Thüringer Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) am
15. März 2021 gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) zu einer
erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erhoben.
Zitat aus der beantworteten Kleinen Anfrage: „Mit Stand 9. Januar 2025 sind 34 Personen bekannt, die dem Thüringer Landesverband der AfD zuzurechnen und in Besitz einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind.“
Diese Personen verfügen insgesamt über 67 Kurz- und 87 Langwaffen.
Zudem verfügen neun Personen über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich.
Außerdem sind der Landesregierung „18 Personen bekannt, die dem Landesverband der AfD Thüringen zuzurechnen sind und einen Kleinen Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 WaffG besitzen.“
Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF