„Deutschfeindlich“ als Kategorie in der Polizeilichen Kriminalstatistik – nachgefragt

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig kleine Anfragen zu verschiedenen Themen. So auch eine kleine Anfrage zum Thema „Deutschfeindlichkeit“ als Kategorie in der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es „Deutschfeindlichkeit“ als neue Kategorie beziehungsweise Unterthemenfeld im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1467 in
Drucksache 7/3005 vom 30. März 2021 teilte die Landesregierung mit, dass für das Jahr 2019 zwei Fälle
von „deutschfeindlichen“ Straftaten in Thüringen erfasst wurden, darunter ein Fall in Meiningen und einer
in Mühlhausen, für das Jahr 2020 wurden fünf Vorkommnisse erfasst. Im Mühlhäuser Fall wurde das Delikt als „rechtsextrem“ beziehungsweise PMK -rechts- eingeordnet, weil der Verdächtige den Nationalsozialismus glorifiziert habe. In der Drucksache 7/3005 heißt es: „Das Themenfeld ‚Deutschfeindlich‘ wurde zur
Einordnung von Straftaten eingeführt, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen
deutschen Nationalität des Geschädigten begangen wurden.“ Straftaten könnten damit „trennscharf abgebildet“ werden. DER SPIEGEL (online) schrieb im Jahr 2020, dass sich bereits die ehemalige Familienministerin „vor mehr als zehn Jahren über ‚deutschfeindliche Straftaten‘ von Migranten [beklagte], ohne diese wirklich zu definieren“.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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