Mündliche Anfrage: Weitergabe von Informationen an eine extrem rechte Organisation durch die Thüringer Polizei?

Katharina König-Preuss stellt regelmäßig mündliche Anfragen zu verschiedenen Themen. Darunter auch eine zur Weitergabe von Informationen an eine extrem rechte Organisation durch die Thüringer .

 

Am 21. August 2023 wurde die Hauptverhandlung im Prozess gegen die
Gruppierung „“ aus Eisenach eröffnet. Der Generalbundesanwalt ermittelte gegen diese Gruppierung unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Nach Informationen, die der Fragestellerin vorliegen, geht aus der Anklageschrift hervor, dass Mitglieder
der militanten Neonazi-Gruppierung „Knockout 51“ mehrfach Informationen über gegen sie gerichtete polizeiliche Maßnahmen von Polizeibeamten der Polizeiinspektion (PI) Eisenach bekommen hätten und sie
den oder die Beamten als „Kumpel“, der „einer von ihnen“ sei, bezeichneten, der beziehungsweise die ihre Meinung teilen würden. Laut Aussage des Präsidenten des Thüringer Landeskriminalamts im Untersuchungsausschuss 7/3 waren Thüringer Polizeibehörden an keiner Stelle
in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen „Knockout 51“ eingebunden. Der Fragestellerin ist weiterhin bekannt, dass mindestens ein
Mitglied von „Knockout 51“ Polizeianwärter in der Thüringer Polizei war.

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Fragen findet ihr hier: PDF

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