Zum heutigen Urteil im „Herrenberg-Prozess“ am Landgericht Erfurt erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringen Landtag:
Vier von sieben angeklagten Neonazis, die der schweren, rassistisch motivierten Körperverletzung auf drei Menschen angeklagt waren, wurden heute verurteilt. Drei davon mit Haftstrafen, einmal zur Bewährung. „Dass der Richter bei allen vier Verurteilten nach § 46,2 StGB eine erhöhte Strafe begründete und explizit auf die rechte, rassistische Motivation verwies, ist ein wichtiges Signal in Thüringen. Von diesem Urteil geht damit das Zeichen aus, dass rassistische Gewalt und Straftaten in Thüringen nicht bagatellisiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass künftig auch in weiteren entsprechenden Verfahren in Thüringen der 46,2 StGB Anwendung findet. Angesichts dessen, dass die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für alle sieben Angeklagten forderte, bleibt das Urteil jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Dass nicht nur durch die Staatsanwaltschaft, sondern auch den Richter der perfiden Täter-Opfer Umkehr eine deutliche Absage erteilt wurde, begrüße ich ausdrücklich, da zu oft Neonazis mit dieser Methode in Strafverfahren gehen und leider auch häufig damit Erfolg haben.“
„Es ist wichtig, dass extrem rechte und rassistische Täter Konsequenzen für ihre Gewalttaten erfahren. Die Opfer haben schwerste Verletzungen davon getragen, mindestens einer der Betroffenen schwebte vorübergehend in Lebensgefahr. Dass auf die brutale und gezielte Gewalt Haftstrafen – wenn auch nicht für alle Angeklagten – folgen, ist ein richtiges Signal.
Ich hoffe, dass das Urteil schnell rechtskräftig wird und dann auch zeitnah der Haftantritt für zumindest drei der Angeklagten erfolgt. Dass Enrico B. eine gute Sozialprognose ausgestellt wurde und er u. a. aufgrund dessen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sorgt angesichts dessen langjähriger Verankerung in der extrem rechten Szene wohl nicht nur bei mir für Irritationen.“
Zum Umgang mit den Betroffenen im Verfahren, ergänzt die Abgeordnete: „Es hat sich in diesem Prozess erneut gezeigt, dass die Beratung und Begleitung für Opfer rechter und rassistischer Gewalt eine enorm wichtige Funktion erfüllt und weiter gestärkt werden muss. Im jetzigen Gerichtsverfahren wurden bereits richtige Schritte im Umgang mit Betroffenen umgesetzt. Hier ist das Justizministerium gefordert, die Vorschläge von ezra zum Umgang mit Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Gerichtsverfahren positiv zu prüfen und umzusetzen.“