Klare Absage an Unionsvorschläge zur Verschärfung des Menschenrechts auf Asyl

Laut Bericht der Tagesschau ist CDU-Chef Friedrich Merz der Auffassung, der Richtwert für Asylanträge in Deutschland sei überschritten. Sein Unionskollege, der bayerische Innenminister Hermann, stellt indes die Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber infrage. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Man muss sich ernsthaft fragen, ob die Union schon auf dem Absprung vom Boden des Grundgesetzes ist und das Bundesverfassungsgericht respektiert.

 

Zwar wurde dem ebenso knappen wie klaren Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ des Artikel 16 des Grundgesetzes 1993 mehrere Absätze hinzugefügt, die das Asylgrundrecht seither stark einschränken, doch von einem sogenannten Richtwert, der überschritten werden könnte, wie Merz betont, steht im Grundgesetz nichts. Grund- und Menschenrechte sind eben universell, können also schon rein begrifflich gar nicht durch eine Art Richtwert beschränkt sein. Herr Merz ist klug genug, um das zu wissen. Daher muss man ihm hier Kalkül unterstellen, wenn er im weichgespülten Sound der AfD am rechten Rand fischt und mit solchen Falschbehauptungen nicht nur die Glaubwürdigkeit von Politik untergräbt, sondern auch in die seit Monaten steigende rassistische Stimmung einsteigt.“

„Zur Infragestellung der Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber muss festgestellt werden, dass das Asylbewerberleistungsgesetz Standards für die Gewährung von Sozialleistungen für Asylsuchende unterhalb der Leistungen für deutsche Staatsbürger:innen und gleichgestellte Personen definiert. Es wurde also schon ein Instrument installiert, dass eine Schlechterstellung Asylsuchender beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2012, dass die gesonderte Behandlung nur zu rechtfertigen sei, wenn die Bedarfe der Betroffenen signifikant und nachweisbar von denen sonstiger Leistungsbezieher abweichen. Zum Ziel der Steuerung von Zuwanderung, wie sie dem bayrischen Innenminister vorschwebt, machte das Gericht die klare Ansage, die sich auch Herr Hermann bewusst machen sollte: ‚Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.‘ Nicht zuletzt deshalb ist in unserem Thüringer Koalitionsvertrag die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes nach wie vor als klares Ziel benannt“, so König-Preuss.

„Alle Verantwortlichen sollten sich verantwortungsbewusst zeigen und sich in ihrem Handeln von der Dringlichkeit der Schutzansprüche Geflüchteter leiten lassen. Das Ziel aller politischen Verantwortungsträger:innen sollte sein, weitere Ressourcen und politische Mehrheiten zu mobilisieren, um Geflüchteten Schutz gewähren zu können. Eine humanitäre Aufnahme von Geflüchteten hängt auch vom politischen Willen ab. Die Union sollte in sich gehen und überdenken, ob sie mit Sozialtourismus-Parolen und Deutschtümelei die Debatte in der Migrationspolitik weiter vergiften, die Spaltung der Gesellschaft vertiefen und damit letztlich rechte und rassistische Gewalt befördern will“, so König-Preuss abschließend.

 

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