PM: Neonazi Tommy Frenck nicht wählbar, Kommunalwahlgesetz einhalten

Neonazi Tommy Frenck nicht wählbar, Kommunalwahlgesetz einhalten

Der Neonazi Tommy Frenck kandidiert am 12. Juni in als Bürgermeisterkandidat und droht nun, die Staatssekretärin des Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu verklagen, weil diese ankündigte, rechtliche Schritte im Fall eines Wahlsieges einzuleiten. Dazu erklären , Sprecherin für Antifaschismus, und , Sprecher für Innenpolitik und Kommunales der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:

„Den meisten Menschen in Kloster Veßra ist bewusst, dass die einzige Leistung von Tommy Frenck bisher darin bestand, der Gemeinde überregional mit seiner NS-Verherrlichung Schaden zuzufügen. Staatssekretärin Katharina Schenk hat absolut recht, wenn sie feststellt, Frenck sei ein glasklarer Neonazi, noch deutlicher geht es nicht!

Er wurde nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung verurteilt, sondern ist maßgebliche Steuerungsfigur in der überregionalen Neonaziszene, Anführer der extrem rechten BZH-Gruppierung und verdient sich u. a. mit Hassmusik eine goldene Nase. Dass innerhalb von fünf Jahren mehr als 60 Strafverfahren im Zusammenhang mit seinem Grundstück eingeleitet wurden, unterstreicht ebenso wie seine rassistischen und antisemitischen Positionen und seine Ablehnung von Rechtsstaat, Verfassung und Menschenrechten, dass er nach § 24 Absatz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetz nicht die erforderliche Gewähr und Eignung bietet, in das Amt eines Bürgermeister gewählt zu werden.“

Daher seien die Einwände von Staatssekretärin Schenk nicht nur berechtigt, sondern auch rechtlich begründet. Die beiden Abgeordneten weiter: „Fraglich ist auch, ob der Gemeindewahlausschuss genau diese Überprüfung nach Thüringer Kommunalwahlgesetz versäumt hat, man hätte vor Ort das Stoppschild viel früher setzen müssen. Im Fall einer erfolgreichen Wahl muss sich folgerichtig die Rechtsaufsicht damit befassen, da der Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich ist. Bereits 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht Thüringen einen NPD-Funktionär abblitzen lassen, der in Gera in das Amt des Oberbürgermeisters gewählt werden wollte bzw. sich darum bewarb. Wenn ein Neonazi wie Frenck die Demokratie massiv auch durch offene Hitlerverehrung mit den Füßen tritt, dann ist es wichtig, parteiübergreifend eine klare Haltung zu zeigen und alle rechtlichen Instrumente auszuschöpfen, Frau Schenk gilt hier unsere volle Solidarität!“.

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