Zum heutigen Urteil im zweiten Ballstädt-Prozess erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Landtag: „Auf diesen Staat, auf diese Justiz ist im Kampf gegen Rechts kein Verlass: dieses Signal geht mit dem heutigen Urteil im Ballstädt-Prozess einher. Während militante Neonazis jubeln, stellt das Urteil für Betroffene und solidarische Unterstützer*innen einen Schlag ins Gesicht dar. Dies wäre verhinderbar gewesen.
Das gesamte Verfahren ist kein Ruhmesblatt für die Justiz. Wenn der Sinn des Strafrechts auch darin besteht, Täter und Nachahmer von der Begehung weiterer Taten abzuschrecken werden und das Vertrauen der Gesellschaft in die Durchsetzungskraft des Rechtssystems zu stärken, dann wird nach dem heutigen Tag niemand konstatieren können, dass genau dies im Ballstädt-Verfahren gelungen ist. Militante Neonazis, die auf Schlafende eintraten, schwere Verletzungen verursachten, seit Langem ein Klima der Angst schüren und sich seit Jahren die Taschen mit gewinnbringenden Neonazi-Aktivitäten und kriminellen Geschäften vollstopfen, müssen keine Haftstrafen antreten.“
Es darf nicht so weitergehen – Justizminister muss dringend Handeln und Konsequenzen ziehen!
König-Preuss, die den Prozess vor Ort begleitet hat, resümiert, dass unterm Strich für die Angeklagten aber auch an die rechte Szene insgesamt das Signal ausgesandt wurde, dass ein derart gewalttätiges Verhalten spürbar folgenlos bleibe. Die Abgeordnete erneuert ihre Forderung nach einer allgemeinen Anweisung des Justizministeriums bzw. einer Verwaltungsvorschrift, damit keine schmutzigen Deals von Staatsanwaltschaften mit Neonazi-Gewalttätern stattfinden und Absprachen nicht ohne explizites Einverständnis von Nebenkläger*innen als Verfahrensbeteiligte getroffen werden. Der Justizminister sollte sich für eine solche Regelung in Thüringen und darüber hinaus in der Justizministerkonferenz einsetzen, um diese Lücke in den Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) bundesweit zu schließen.
König-Preuss weiter: „Wir brauchen ebenso eine spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hasskriminalität in Thüringen, da auch die Fälle nicht weniger werden, sowohl hinsichtlich physischer Bedrohungen und Angriffe als auch strafbarer Hatespeech-Delikte im Internet. Zudem müssen die Verfahrensabläufe geändert werden. Eine mehr als sieben Jahre andauerndes Verfahren ist für Betroffene unzumutbar, Thüringen sollte künftig eine hohe Priorisierung in der Abarbeitung solcher Delikte behördlich festlegen und entsprechende organisatorische Maßnahmen veranlassen, damit Gerichtskammern zügig und sorgfältig die Prozesse führen können, andernfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust gegenüber dem Rechtsstaat und weitere Gewaltakte werden nicht verhindert, sondern begünstigt, wenn potenzielle Täter und Nachahmer in dem Wissen leben, nichts fürchten zu müssen“.