Am Sonntag, 11. Juli 2021, jährt sich der Urteilsspruch im NSU-Prozess zum dritten Mal. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Mit dem Urteilsspruch wurde die fatale Erzählung eines rechtsterroristischen Trios, das von Einzelpersonen Unterstützung erhielt, manifestiert. Im Gegensatz dazu stehen nicht nur die Erkenntnisse aus den NSU-Untersuchungsausschüssen, sondern ebenso Recherchen antifaschistischer Gruppen und investigativer Journalist*innen: der NSU war ein Netzwerk militanter Neonazis.
Fest steht jedoch, dass das Oberlandesgericht München nur die Deutungshoheit für die strafrechtlichen Konsequenzen aus dem NSU hat. Was der NSU tatsächlich war und welche gesellschaftlichen Konsequenzen zu ziehen sind, das bestimmt kein Gerichtsurteil.“
König-Preuss verweist exemplarisch auf die neue Dokumentation über das Hammerskin-Netzwerk in Deutschland und die darüber öffentlich gewordenen Erkenntnisse: „Bei dem in Deutschland verbotenen, militanten ‚Blood & Honour‘-Netzwerk sind Unterstützungshandlungen für das Kerntrio des NSU nachgewiesen. Aufgabe muss es angesichts der nun bekannt gewordenen Informationen sein, dasselbe bei der Neonazi-Vereinigung ‚Hammerskins‘ zu untersuchen. Unter anderem hier ist dringend weitere Aufklärungsarbeit notwendig.“
König-Preuss warnt vor tickenden Zeitbomben in der Neonazi-Szene: „Welch tödliche Gefahr von Neonazis ausgeht, ist offensichtlich. Ihre Netzwerke sind ausgebaut, professionalisiert und sie verfügen mittlerweile über einen parlamentarischen Arm. Aufklärung kann ein Baustein sein, um künftige Taten zu verhindern. Es ist notwendig, die den Rechtsterrorismus begünstigenden Strukturen mit einem Untersuchungsausschuss zu überprüfen. Dieser sollte im Herbst seine Arbeit aufnehmen.“