Nach einer Pressemitteilung der Landespolizeiinspektion Gotha vom 19. Juli 2020 habe die Polizei am Morgen des 18. Juli 2020 auf einer Wiese im Bereich der Ortslage Stützerbach ein „wildes Camp des rechten Klientels mit Zelten“ festgestellt. Bei der gemeinsamen Kontrolle mit dem zuständigen Gesundheitsamt konnten ca. 20 Personen festgestellt werden. Der Veranstalter erhielt sodann sowohl Hygiene- als auch andere Auflagen, welche sofort zu realisieren waren. Aus rechtlichen Gründen habe die Polizei im Beisein der Ordnungsbehörde das Zeltlager aufgelöst. Eine weitere Fortführung an möglichen Ausweichobjekten sei unterbunden worden, woraufhin die Teilnehmer die Heimreise antraten. Nach Kenntnis Katharina König-Preuss‘ handelte es sich dabei um das „Junge Revolution – Sportlager“ (Pressemitteilung), bei dessen Teilnehmer- und Veranstalterkreis davon auszugehen ist, dass es sich um ein offenes Kampfsporttraining/moderne Wehrsportübung militanter Neonazis handelte, das in Form eines Zeltlager-Wochenendes verpackt wurde. Bei dem Veranstalter soll es sich um den aus Zwickau stammenden und seit 2019 in Kloster Veßra ansässigen S.K. handeln, der Kopf hinter „Junge Revolution“ ist. Laut einer weiteren Mitteilung der Polizei soll es zudem in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2020 zu einem Überfall einer größeren Gruppe vor der Staatskanzlei in Erfurt gekommen sein, zu dem inzwischen die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes ermittele.
In zwei Anfragen hat sich Katharina König-Preuss nach dem Zeltlager und den behördlichen Maßnahmen erkundigt. Dabei fragte sie die Landesregierung nach Kenntnissen über das Wirken der Gruppierung „Junge Revolution“ und deren Vernetzung im rechten Spektrum in Thüringen. Gefragt nach Größe und Ausrichtung des Camps wies die Landesregierung darauf hin, dass das Zeltlager der „Jungen Revolution“ als private Veranstaltung für den Zeitraum 17. bis 19. Juli 2020 geplant war und dabei verschiedene sportliche Disziplinen, wie Kampfsport, Selbstverteidigung, Bogenschießen und Speerwerfen, sowie Vorträge angeboten werden sollten; Box-Kämpfe wurden bei den behördlichen Maßnahmen bemerkt. Die Anmerkungung, dass vor Ort 23 Personen aus Thüringen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie aus der Schweiz festgestellt wurden, weist auf eine nicht zu unterschätzende Vernetzungswirkung der Veranstaltung hin. Außerdem erkundigtesich die Abgeordnete nach dem Zeitpunkt der Auflösung, den eingesetzten Polizeikräften und möglichen Ersatzveranstaltungen nach der Auflösung. Dabei kam heraus, dass nach der polizeilichen Auflösung des Zeltlagers in Stützerbach sich jedoch ein Teil der Personen am 18. Juli 2020 in Haselbach (Landkreis Sonneberg) aufgehalten und eine geringe Personenzahl dort auch übernachtet hat. Außerdem bestätigte die Landesregierung die Anwesenheit von Vertretern von „Kampf der Nibelungen“, „Knockout 51“ und einer früheren Führungsperson der „Europäischen Aktion Thüringen“ im Camp. Eine personelle Überschneidung zu den Beteiligten am Angriff an der Staatskanzlei konnte die Landesregierung dagegen nicht bestätigen. Die vollständigen Antworten finden sich hier (PDF Teil_1 & Teil_2).