AfD-Politiker nach Schüssen in Weimar rechtskräftig verurteilt

Am Abend des 28. August 2019 wurden in aus einer Gruppe heraus Schüsse abgegeben und Polizisten attackiert. Medien berichteten damals über die Festnahme eines damaligen -Stadtrates. Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag hat sich nach dem Verfahrensstand mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung kundig gemacht und teilt dazu im Ergebnis mit: „Fest steht nun, dass es sich um acht Schüsse aus einer Schreckschuss-Waffe handelte. Bei den anschließenden polizeilichen Maßnahmen hat der AfD-Politiker mit Kopfnüssen und Fußtritten Polizeibeamte attackiert, nachdem er diese zuvor beleidigt und bedroht hatte. Er wurde nun rechtskräftig wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt“.

Wie die Landesregierung weiter ausführte, wurde auch ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gegen die Person eingeleitet, welches von der Weimarer Waffenbehörde inzwischen eingestellt wurde da der Nachweis über die Besitzverhältnisse der Waffe nicht zweifelsfrei geführt werden konnte. Der Mann gab in der Folge seinen kleinen Waffenschein freiwillig zurück und kam damit der Entziehung zuvor. Auch eine weitere Person der Gruppe wurde wegen Widerstandes zu einer Geldstrafe verurteilt.

König-Preuss erklärt: „Es ist schon bemerkenswert, dass die AfD immer wieder über einen angeblichen Sicherheitsverlust im öffentlichen Raum diskutiert und sich dann herausstellt, dass sie selbst das Sicherheitsrisiko verursacht und Polizisten angreift. Erst vor wenigen Tagen attackierten AfD-Politiker in Plauen einen Journalisten bei seiner Arbeit, die Polizei musste vor einer Woche in Altenburg bei einer Demo von Höcke und Kalbitz aktiv werden, weil ein Teilnehmer die Aufschrift einer verbotenen militanten Neonazi-Organisation trug und am Oberlandesgericht Frankfurt findet aktuell der Prozess gegen die zwei mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke statt, denen die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift die Teilnahme an mehreren AfD-Demonstrationen in Thüringen nachweist, nachdem schon bekannt war, dass einer der beiden Geld für die AfD in Thüringen spendete.“

Gerade bei politisch motivierter Kriminalität aber auch Gewaltstraftaten, die einen Bezug zur AfD aufweisen, sollte man künftig genauer darauf achten welchen Einfluss die Inhalte der Reden von rechten Hasspredigern wie Höcke & Co. auch auf Radikalisierungsverläufe der rechten Tatverdächtigen aus dem AfD-Umfeld haben, so die Abgeordnete abschließend. Eine Woche nach der Tat hatte sich die AfD-Fraktion im Weimarer Stadtrat von dem Mann getrennt.

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