Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen. Immer wieder wird über offene Fahndungen wegen Haftbefehlen zu Personen, die dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -rechts-“ zuzuordnen sind, berichtet. In der Vergangenheit befanden sich unter den offenen Fahndungen auch Thüringer Neonazis beziehungsweise der rechten Szene zuzuordnende Personen. Katharina König-Preuss fragt deshalb in unregelmäßigen Abständen nach offenen Haftbefehlen insbesondere aus der rechten Szene.
In ihrer Antwort sagt die Landesregierung, dass mit Stichtag 7.Februar 2020 in Thüringen 2.292 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert waren, 21 davon aus dem Deliktbereich der politischen Kriminalität -rechts und 18 betroffene Personen. Diesen Haftbefehlen liegen zum Beispiel in je 3 Fällen Diebstähle und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in je 2 Fällen Körperverletzungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in einem Fall Trunkenheit am Steuer zu Grunde. Die meisten dieser Haftbefehle wurden 2019 ausgestellt, einer ist jedoch bereits seit 2010 offen. Die vollständige Antwort findet ihr hier (PDF).