Petitionsausschuss zu Rechtsrockkonzerten

Die Fraktion DIE im Thüringer unterstützt die Petentinnen und Petenten bei der heutigen Anhörung des Petitionsausschusses im Landtag darin, dass Rechtsrockkonzerte nicht als politische Versammlungen anzusehen sind.

Falsch ist jedoch der Weg der CDU, dem Problem mit einer Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu begegnen. Dies ist ausdrücklich nicht die Intention der Petentinnen und Petenten. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit solle nicht eingeschränkt werden. Vielmehr gehe es darum, die Versammlungsbehörden darin zu unterstützen, Rechtsrockkonzerten aufgrund ihres kommerziellen Charakters den Versammlungsstatus zu versagen.

Die Thematik Rechtskonzerte zeige, so die Sprecherin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE, Anja Müller, dass das Bestreben der LINKEN, das Staatsziel „Antifaschismus“ in die Landesverfassung aufzunehmen, richtig sei. Dies bedeute, dass die inhaltliche Ausrichtung der Verfassung gegen rechtsextremistische Positionen stärker betont und Verfassungsinhalte, wie Grundrechte, Menschenwürdegarantie, Gleichheitsgebot, demokratische und pluralistische Gestaltung von Gesellschaft und Staat, gestärkt würden. Staatliche Stellen würden zudem verpflichtet, diese Ziele in ihrer Tätigkeit und bei der Anwendung von rechtlichen Vorschriften zu verwirklichen.

„Rechtsrockkonzerte sind keine politischen Versammlungen. Ich hoffe sehr, dass die Thüringer Gerichte die Möglichkeit nutzen, Rechtsrockverfahren direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, damit die Betroffenen ihr Verfahren nicht durch alle Instanzen tragen müssen“, so Müller abschließend.

 

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