Am kommenden Sonntag ist der 27. Januar, der als Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust (International Holocaust Remembrance Day) begangen wird. Er erinnert an den von den Nationalsozialisten durchgeführten Genozid, der im Tod von geschätzt 6 Millionen jüdischen, 5 Millionen slavischen, 3 Millionen polnischen, 200,000 Sinti und Roma, 250,000 körperlich und geistig behinderten und mindestens 9,000 homosexuellen Menschen mündete. Nachdem die Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits mit ihrer 28. Sondersitzung am 24. Januar 2005 des 60. Jahrestages der Befreiung der Konzentrationslager gedacht hatte, erklärte sie den 27. Januar während ihrer 42. Plenarsitzung am 1. November 2005 durch ihre Resolution 60/7 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts. Vor der UNO-Proklamation war er bereits Gedenktag zum Beispiel in Großbritannien und Deutschland. Am 18. Oktober 2002 beschlossen zudem die Bildungsminister der im Europarat vertretenen Staaten einen Tag des Gedenkens an den Holocaust und der Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuführen und wählte auch hierfür den 27. Januar. Im Zusammenhang mit dem Gedenktag sollen besonders im Schulunterricht Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und speziell der Holocaust thematisiert werden. Seit 2006 wird International Holocaust Remembrande Day weltweit begangen.
Aus diesem Anlass kommen zum Beispiel am Sonntag, dem 27. Januar 2019, um 11.00 Uhr am Mahnmal auf dem „Platz der Opfer des Faschismus“ in Rudolstadt Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Kirche, von Institutionen, Parteien und Vereinen zusammen, um im stillen Gedenken an alle durch die Nationalsozialisten Ermordeten ein Gebinde niederzulegen. Zur Teilnahme rufen der Brügermeister der Stadt Rudolstadt sowie der Stadtrat gemeinsam auf.