Diffamierenden Behauptungen Tür und Tor geöffnet

Angesichts einer vom Thüringer Verfassungsgerichtshof abgewiesenen Verfassungsbeschwerde der Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss gegen den -Politiker reagiert Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer , mit Unverständnis: „Behauptungen, die Abgeordnete wider besseres Wissen und in verleumderischer Absicht in strafrechtlich relevante Zusammenhänge stellen, sollen demnach zukünftig zulässig sein. Damit sind diffamierenden Behauptungen unseren Abgeordneten gegenüber Tür und Tor geöffnet und nimmt die Verrohung der Debatte, wie sie vor allem durch die AfD betrieben wird, ihren Lauf.“

Das hohe Gut des Indemnitätsrechts zur Verteidigung der ungehinderten und freien Rede von Abgeordneten umfasse nicht das Recht, andere in persönlichkeitsschädigender Weise öffentlich herabzuwürdigen und zu diffamieren. „Es ist zu befürchten, dass die Entscheidung erheblich zu Lasten des Persönlichkeitsschutzes von Abgeordneten geht. Bereits heute hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner dafür einen weiteren Beweis geliefert“, so Hennig-Wellsow mit Verweis auf dessen Äußerungen in der heutigen TA.

DIE LINKE erwartet, dass sich der Landtag mit dem Beschluss befasst und daraus entsprechende Konsequenzen zieht, welche einerseits der Indemnität gerecht werden und andererseits Maßnahmen ergreift, um das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen derartiger Diffamierungen zu schützen.

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