Die AfD ist eine extrem rechte Partei – für diese Feststellung braucht es keinen Verfassungsschutz

Das Bundesamt für (BfV) erklärte heute, zur Frage einer möglichen Beobachtung die zum Prüffall zu erklären. Dazu sagt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Wer will diesen Verfassungsschutz denn ernst nehmen. Er hat im Jahr 2019 angekündigt, ab sofort öffentliche Auftritte und Verlautbarungen der AfD dahingehend zu untersuchen, ob es in der Partei extrem rechte Bestrebungen gebe. Antifaschistische Initiativen, Journalisten und Wissenschaftler haben in den letzten fünf Jahren mit einer Vielzahl von Recherchen und Analysen nachgewiesen, dass die AfD extrem rechts ist, sich rassistisch, antisemitisch und nationalistisch äußert und verhält und auch keinen Hehl daraus macht, anderen Menschen Grundrechte abzusprechen.“

König-Preuss weiter: „Es ist doch niemandem vermittelbar, weiter Gelder und Personal für längst Offensichtliches zu verschleudern, indem die Behörde per Copy und Paste erneut das zusammenträgt, was allen bekannt ist: Die AfD ist eine extrem rechte Partei, die eine Gefahr für die demokratische Kultur darstellt.“ Wie BfV-Präsident Haldenwang erklärte, sei neben der „Jungen Alternative“ auch der „Flügel“ um Björn Höcke nicht nur als Prüf-, sondern auch als Verdachtsfall eingestuft worden. Der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wäre abgestuft möglich, der Einsatz von V-Leuten wurde dabei nicht explizit ausgeschlossen. „Mit den Kenntnissen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss bestünde im Fall des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel eher noch die Gefahr, dass der Geheimdienst erneut extrem rechte Strukturen mitfinanziert, wie dies bereits bei Tino Brandt vom Thüringer Heimatschutz der Fall war, der als Quelle ebenfalls auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stand“, sagt dazu König-Preuss. Für die Erkenntnisse über die extrem rechten Positionen und Ziele der AfD brauche es keinen Geheimdienst, dazu reiche der Besuch oder die Einsicht in Protokolle öffentlicher Landtags- oder Bundestagssitzungen, ein Blick auf die öffentlichen Facebook-Profile von AfD-Politikern oder in ihre Hetzreden auf Demonstrationen im öffentlichen Raum.

Abschließend erklärte die Abgeordnete: „Die heutige Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterstreicht, dass der Geheimdienst kein hilfreiches Instrument zur Früherkennung von Gefahren für die Demokratie darstellt. Das, was der Geheimdienst tut, ist erneutes Abschreiben von anderen und besitzt keinen Mehrwert. Fraglich bleibt, was das Ziel der Prüfung des längst Bekannten sein soll. Der Verfassungsschutz verschläft, verschwendet Gelder und ist verzichtbar. Die Millionen der Steuerzahler, die für die Dienste aufgebracht werden, wären in der Demokratiebildung und in der wissenschaftlichen Dokumentation und Aufarbeitung extrem rechter Umtriebe besser angelegt. Und wenn Straftaten im Raum stehen, so wie der jetzt bekanntgewordene Verdacht, wonach ein deutscher AfD-Mitarbeiter andere Rechtsradikale beauftragt haben soll, einen Brandanschlag in der Ukraine zu begehen, dann sind Polizei und Justiz zuständig.“

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