Antwort auf Anfrage: Überprüfung von Thüringer Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzbehörden?

Durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (nachzulesen hier als PDF) wurde bekannt, das bereits seit 2004 bundesweit 51 Demokratieprojekte vom Verfassungsschutz anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen wurden. „Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar“, so das Ergebnis eines durch ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen in Auftrag gegebenen juristischen Gutachtens (vergleiche Berichterstattung auf mobit.org vom 14.Juni 2018). „Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen“ (vergleiche zuvor genannte Berichterstattung). Erst kürzlich war dem „Antirassistischen Ratschlag Thüringen“ ein Preis als „Botschafter für Demokratie und Toleranz“ verwehrt wurden, weil das Bundesministerium des Innern Bedenken anmeldete.

Katharina König-Preuss hat deshalb bei der Landesregierung nachgefragt, ob sich ihres Wissens nach unter den 51 überprüften Demokratieprojekten Thüringer Projektträger befanden, ob Thüringer Behörden an der Überprüfung mitgewirkt haben oder dazu aufgefordert wurden. Weiterhin wurden mögliche Konsequenzen insbesondere hinsichtlich der Förderung der Projekte erfragt. Die Antwort der Landesregierung liegt nun vor. Leider sieht sich die Landesregierung nicht gewillt, Handeln des Bundes zu kommentieren. Desweiteren stellt sie fest, dass zwar eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz im Rahmen der Umsetzung des „Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ nicht vorgesehen ist, es aber den Behörden frei steht, von sich aus solche Anfragen zu stellen und eine Förderung davon abhängig zu machen. Die gesamte Antwort als PDF ist hier nachzulesen.

 

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