EU-Datenschutzgrundverordnung: Rot-Rot-Grün stärkt Bürgerrechte in Thüringen

Bevor am morgigen Freitag die EU-Datenschutzgrundverordnung wirkt, wurde heute ein umfangreiches Gesetzespaket im Landtag zur Anpassung des Thüringer Landesrechts verabschiedet. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE : „Die EU-Datenschutzgrundverordnung und die entsprechenden Gesetzesanpassungen stärken die Bürgerrechte der in Thüringen lebenden Menschen. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den umfangreichen Änderungen der Koalitionsfraktionen werden insgesamt 32 Gesetze in Thüringen derart angepasst, dass Bürgerinnen und Bürger künftig noch mehr Kontrolle über ihre Daten online wie offline erlangen sowie bessere Möglichkeiten erhalten, Beschwerden einzureichen oder eine Löschung ihrer Daten zu erreichen.“

Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung und steigenden Interesses von Firmen und Staat, Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzusaugen, seien klare Regelungen zum Schutz der Daten der Bevölkerung notwendig. König-Preuss weiter: „Die Datenschutzgrundverordnung tritt nicht erst morgen in Kraft. Seit zwei Jahren ist sie in Kraft, nach der 24-monatigen Umsetzungsfrist wird sie ab dem 25. Mai unmittelbar wirken. Dass es derzeit Unsicherheiten oder Missverständnisse gibt, nehmen wir wahr. Die Panikmache der CDU ist aber unangemessen. Wir Politiker sollten keine Ängste schüren, sondern Menschen aufklären. Wer sich an die bisherigen Datenschutzbestimmungen gehalten hat, wird auch in Zukunft keine oder nur wenig Probleme haben. Für Vereine und Unternehmen gibt es viele Leitfäden, Formulierungshilfen und Muster beim Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten (www.tlfdi.de). Mit dieser Hilfe kann der befürchtete Mehraufwand sehr gering gehalten werden.“

Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, sowie Katharina König-Preuss resümieren: „Mit den Änderungen der rot-rot-grünen Koalition werden u.a. die Rechte des Landesdatenschutzbeauftragten gestärkt, der nun einen besseren Rechtschutz erlangt und auch effektiver Anordnungen durchsetzen kann gegenüber Behörden, die beispielsweise unrechtmäßig mit den Daten von Bürgern umgehen. Auch haben wir verschiedene Regelungen noch etwas bürgerfreundlicher gestaltet, zum Beispiel Regelungen zu Auskunft, Berichtigung und Löschung im Polizeiaufgabengesetz. Mit den Änderungen erhalten wir das bürgerrechtsorientierte Schutzniveau in Thüringen, indem z.B. keine Ausdehnung der Videoüberwachung vorgenommen wird, wie das andere Regierungskoalitionen tun.“

Steffen Dittes sagt: „Mit den Änderungen greifen wir ebenfalls Bedenken von Journalistinnen und Journalisten auf, wonach mit der Umsetzung der EU-Verordnung der Quellenschutz gefährdet sein könnte und Journalisten verpflichtet werden könnten, interne Informationen der Redaktionen preiszugeben. Mit den jetzt eingebrachten Änderungen werden das Medienprivileg beibehalten und die Pressefreiheit gewahrt, die aus gutem Grund im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik verankert und für das Funktionieren einer Demokratie unverzichtbar ist.“ Dittes bekräftigt, dass der Informantenschutz damit weiter sichergestellt wird, und betont: „Thüringen geht sogar noch einen Schritt weiter und weitet das Medienprivileg und damit den Journalistenschutz über traditionelle Medien hinaus aus auf Blogger, freie Journalisten und freie Fotografen, die regelmäßig, aber nicht haupt- oder nebenberuflich, publizistisch tätig sind. Der Wandel der Medienwelt muss sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln.“

Die Abgeordneten kündigen an, gemeinsam mit den Fachverbänden die Praxistauglichkeit der heute beschlossenen Regelungen intensiv zu beobachten und nötigenfalls bei Änderungsbedarf sich für Nachbesserungen einzusetzen.

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